
Krankenkassen-Anerkennung für Pilates-Trainer
Immer wieder bekommen wir Anfragen von Pilates Trainer. Deshalb haben wir hier einige wichtige Informationen und Voraussetzungen zur Krankenkassen-Anerkennung zusammengefasst.
Kurz und bündig! In diesem Artikel geben wir dir nützliche Tipps, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wenn du als Pilates-Trainer eine Krankenkassen-Anerkennung beantragen möchtest.
Frage 1:
Wie kann ich mich nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V bei der Zentrale Prüfstelle Prävention anerkennen lassen?
Das kommt auf deine Vor-Ausbildung an. Als z.B. staatlich geprüfter Sport- und Gymnastiklehrer oder Physiotherapeut kannst du die Pilates-Ausbildung der IFAA anerkennen lassen. Unser Pilates Lehrer Master Diplom umfasst 103 Unterrichtseinheiten und erfüllt somit die Voraussetzung.
Frage 2:
Was muss ich für die Anerkennung tun?
Du reichst bei der zentralen Prüfstelle für Prävention folgende Unterlagen ein:
- 1. Diplom, Staatsexamen o.ä.
- 2. Pilates Lehrer Master Diplom Zertifikat
- 3. Entsprechendes Stundenbild (präventiver Charakter der Übungsauswahl)
Frage 3
Wo kann ich mich informieren?
Du willst mehr erfahren oder brauchst Unterstützung?
Auf der Webseite der Zentrale Prüfstelle Prävention findest du
Erklärvideos zu Antragstellung und Anerkennungen, Leitfäden zu den
entsprechenden Voraussetzungen und Kontaktdaten für eine persönliche
Beratung.
Weiterführender Link zur Prüfstelle:
www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Alle Infos zu den Pilates-Aus- und Weiterbildungen bei der IFAA