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online seit: 28/10/2021
für alle verfügbar
Wer Neustarthilfe für das erste Halbjahr direkt beantragt hat, muss bis zum Jahresende (31.12.2021) die Endabrechnung vornehmen oder es droht die Rückzahlung der erhaltenen Förderung in Höhe von bis zu 7.500 €! Wie Jutta Schuhn, fachliche Leiterin von IFAA Prime Plus, in der "Trainer helfen Trainern"-Facebookgruppe gepostet hat, ist diese Abrechnung ab Donnerstag, den 28.10. möglich.
Die Abrechnung soll laut BMWi „sehr einfach“ sein - lediglich der erzielte Umsatz und die sonstigen Einnahmen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 seien anzugeben. Alle anderen Infos werden aus dem Antrag übernommen. Wenn du einen Teil des Vorschusses zurückzahlen musst, hast du dafür bis Ende Juni 2022 Zeit.
Auf der mit dem Bundesfinanzministerium betriebenen Corona-Hilfen-Infoseite sind weitere Informationen sowie ein Überblick über die geltenden Fristen.
Der oben genannte Termin 31.12.21 für die Endabrechnung bezieht sich auf Direktantragsteller. Hast du den Antrag für das erste Halbjahr über einen Steuerberater eingereicht, ist eine Endabrechnung ab Ende November bis Mitte nächsten Jahres möglich. Falls du für das zweite Halbjahr 2021 Neustarthilfe Plus beantragt hast, wirst du für diese ab Anfang 2022 die Endabrechnung vornehmen können und musst sie bis 30.09.2022 zurückzahlen.
(Auf der BMWi-/BMF-Website ist noch von einem Start des Endabrechnungssystems "voraussichtlich ab 29. Oktober 2021" die Rede, in der Pressemitteilung ist aber vom 28.10. dieser Woche die Rede.)
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